Neuigkeiten 

Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Speichern sie das PDF mit Rechtsklick -> Ziel speichen unter oder sehen Sie es sich direkt an.  

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 30.04.2024

Von schweizerischer Unfallversicherung ausbezahlte Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied zur Berücksichtigung der von einer schweizerischen Unfallversicherung an einen Grenzgänger nach nicht auf dem Arbeitsweg erlittenem Nichtberufsunfall ausbezahlten Unfalltaggelder im Rahmen des Progressionsvorbehalts (Az. 2 K 1258/20).

Das an einen als Grenzgänger in der Schweiz berufstätigen Arbeitnehmer aufgrund einer durch einen Nichtberufsunfall, der sich auch nicht auf dem Arbeitsweg ereignete, verursachten Arbeitsunfähigkeit gezahlte Unfalltaggeld der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) sei eine mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und auch mit dem Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG vergleichbare Leistung.

Das hier strittige Unfalltaggeld sei keine vergleichbare Leistung aus einer gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 3 Nr. 2 Buchst. e in Verbindung mit § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG, da es infolge eines nicht auf dem Arbeitsweg erlittenen Nichtberufsunfalls ausbezahlt wurde. Das Unfalltaggeld der SUVA unterliege dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG, da eine vergleichbare Leistung inländischer öffentlicher Kassen, nämlich das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG dem Progressionsvorbehalt unterfalle.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.