Neuigkeiten 

Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Speichern sie das PDF mit Rechtsklick -> Ziel speichen unter oder sehen Sie es sich direkt an.  

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Januar 2025  (Januar 2025)




 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 06.12.2024

Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2025 stabil

Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Der Abgabesatz beträgt gem. „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025“ ab 01.01.2025 unverändert 5,0 Prozent. Die „Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025” wurde am 04.09.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis

Über die Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmende, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Künstlersozialabgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage hierfür sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Abgabepflichtig sind lt. Künstlersozialkasse alle Unternehmen, „die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen“. Eine Auflistung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Künstlersozialkasse.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.